Der Verein


Gleitschirmflieger Urenschwang e.V.


1. Vorstand: Felix Kiem

2. Vorstand: Alexander Dedecius

Kassier: David Jäckel

Schriftführerin: Simona Schörle

Geländewart: Niklas Flechsler

Sportwart: Hilmar Sirch

Beisitzer: Ernst Unfried

Beisitzer: Janika Göhler

Beisitzer: Ralf Straub

Beisitzer: Paula Fischer

Beisitzer: Stefan Rölke

Beisitzer: Marc Widenmann

Durch notarielle Beglaubigung vom Amtsgericht Ehingen bestätigt besteht der Verein Gleitschirmflieger Urenschwang e.V. seit 20.01.2003.

Aktuell hat der Verein 125 Mitglieder (Stand 27.01.2022).

Unser Fluggelände liegt in Schelklingen-Hütten am ehemaligen Skihang in Hütten. Erreichbar ist das Fluggelände von Ulm über Blaubeuren – Schelklingen – Hütten oder von Laichingen über Heroldstatt – Justingen – Hütten. Von Münsingen über Mehrstetten – Gundershofen – Hütten. In der Ortsmitte Hütten abbiegen in Richtung Bahngleis und über dieses über eine kurze Steigung im Wald direkt zum Parkplatz der sich direkt beim Schützenhaus befindet. Hier parken auf ausgeschilderter Fläche.

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Der Flughang hat 2 Startplätze die fußläufig nach ca. 70 Höhenmetern erreicht werden können. Startplatz S1 oberhalb des Feldweges, Startplatz S 2 ca. 30 Höhenmeter unterhalb des Feldweges. Es gibt den Hauptlandeplatz L 1 unterhalb des Parkplatzes und Landeplatz 2 nach dem zu umfliegenden Schafstalls und dem Flüsschen Schmiech. Gesamthöhenunterschied ca. 110 Höhenmeter zwischen S 1 und L 2. Startplatz 1 ist ein Startplatz in einer Waldschneise. Gut geeignete Windrichtungen sind NO, ONO, O und OSO. Auf die Gefahren von Rotoren bei nicht passenden Windrichtungen ist zu achten. Achtung : Aufpassen auf das Lee hinter den Pappeln am Bachufer der Schmiech. Gastpiloten dürfen das Gelände nur nach Einweisung durch Flugschule Ulm und durch Vereinspiloten befliegen. Das Fluggelände ist nur für Vereinsmitglieder zugelassen. Tagespreis für Gastpiloten 5 €.

Betreiber des Fluggeländes ist die Flugschule Ulm, Ernst Unfried. Weitere Vorgaben sind auf der Homepage der Flugschule Ulm zu beachten.

Es gilt auch für unser Fluggebiet die Flugbetriebsordnung gemäss § 21 Luftverordnung des DHV. Unter anderem bedeutet das das nur mit einer ordnungsgemäss zugelassenen und instandgehaltenen Flugausrüstung sowie einem geeigneten Kopfschutz geflogen werden darf. Von der Luftaufsicht werden ggf. Kontrollen vor Ort durchgeführt und bei Zuwiderhandlungen Massnahmen ergriffen!

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Sponsoren:
Schreinerei Kiem

Flugschule Ulm
Hartmaier + Partner


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